Wohnmobil-Werkstatt · Heuchelheim

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen (G 607)

Die Gasanlage ist das Bauteil, bei dem niemand improvisieren sollte. Wir prüfen sie an Wohnmobil und Wohnwagen in unserer Werkstatt in Heuchelheim bei Gießen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 und stellen Ihnen die Prüfbescheinigung aus – meist in weniger als einer Stunde und auch dann, wenn sonst nichts am Fahrzeug ansteht. Kleinere Mängel beheben wir in der Regel gleich mit.

Mechaniker prüft mit Taschenlampe den Unterboden eines Fahrzeugs auf der Hebebühne
Prüfintervall
Pflicht, alle 2 Jahre
Dauer
meist unter einer Stunde
Mängel
in rund 90 % direkt behoben
Fahrzeuge
Wohnmobil und Wohnwagen

Was geprüft wird

Geprüft werden die Dichtheit der gesamten Anlage, der Zustand von Schläuchen und Reglern, die Befestigung der Flaschen, die Belüftung des Gaskastens und ob die angeschlossenen Geräte sicher arbeiten. Auffälligkeiten halten wir schriftlich fest – Sie erfahren also nicht nur, ob die Anlage besteht, sondern auch, was absehbar fällig wird.

Mehr Hintergrund im Ratgeber: Gasprüfung am Wohnmobil – Pflicht, Intervall und was geprüft wird.

Und wenn etwas nicht passt?

Dann reparieren wir es in aller Regel gleich – in rund neun von zehn Fällen direkt vor Ort, ohne zweiten Termin. Sie fahren mit einer geprüften Anlage und der Bescheinigung vom Hof.

Umbauten an der Gasanlage, etwa eine Tankflasche oder ein neuer Regler, schließen wir ohnehin immer mit einer Prüfung nach G 607 ab.

Steckt in Ihrer Anlage noch ein Regler ohne Crashsensor, lohnt sich bei der Gelegenheit der Umstieg auf die Truma MonoControl CS oder DuoControl CS. Der Crashsensor sperrt bei einem Unfall sofort das Gas ab. Zusammen mit Schläuchen mit Schlauchbruchsicherung bleibt die Flasche deshalb während der Fahrt offen – kein Zu- und Aufdrehen mehr –, und Sie dürfen europaweit auch unterwegs heizen.

Gasprüfung und Hauptuntersuchung

Die Gasprüfung ist Pflicht und alle zwei Jahre fällig. Für die Hauptuntersuchung selbst ist die Bescheinigung nicht entscheidend – der Prüfer kann aber testen, ob die Gasanlage mit allen angeschlossenen Geräten funktioniert. Fällt dabei etwas aus, kann das die HU kosten.

Weil DEKRA und TÜV zur Hauptuntersuchung zu uns in die Werkstatt kommen, lassen sich beide Termine zusammenlegen. Das spart Ihnen eine Anfahrt.

Was die Prüfung kostet

Einen Pauschalpreis nennen wir hier bewusst nicht. Berechnet wird die Zeit, die die Prüfung an Ihrem Fahrzeug tatsächlich braucht – bei einer unauffälligen Anlage ist das meist weniger als eine Stunde. Stellen wir einen Mangel fest, sagen wir Ihnen genau, woran es liegt.

Welche Fahrzeuge zu uns passen

Wir prüfen Wohnmobile und Wohnwagen. Unsere Bühne nimmt Fahrzeuge bis 4 m Höhe, 7,80 m Länge und 4,2 t tatsächlichem Gesamtgewicht auf – das gilt für alle Arbeiten bei uns.

So läuft es ab

  • Termin per Formular oder E-Mail – als Einzelleistung oder zusammen mit der HU
  • Prüfung der Anlage nach G 607 – meist unter einer Stunde
  • Kleinere Mängel meist direkt beheben
  • Prüfbescheinigung und Hinweis auf absehbare Arbeiten

Häufige Fragen

Ist die Gasprüfung Pflicht?

Ja. Die Gasanlage muss alle zwei Jahre nach G 607 geprüft werden. Wann die nächste Prüfung fällig ist, sehen Sie auf der Bescheinigung.

Wie lange dauert die Gasprüfung?

Bei einer unauffälligen Anlage meist weniger als eine Stunde. Kleinere Mängel beheben wir in der Regel direkt mit.

Brauche ich die Prüfung für die HU?

Die Bescheinigung selbst ist für die HU nicht entscheidend. Der Prüfer kann aber testen, ob die Gasanlage mit allen Geräten funktioniert – wenn dabei etwas nicht geht, kann das Fahrzeug durchfallen. Da DEKRA und TÜV zu uns in die Werkstatt kommen, lässt sich beides an einem Termin erledigen.

Prüfen Sie auch Wohnwagen?

Ja. Wir prüfen die Gasanlage von Wohnmobilen und Wohnwagen.

Machen Sie die Prüfung auch, wenn sonst nichts ansteht?

Ja. Die Gasprüfung bieten wir auch als Einzelleistung an.

Was passiert, wenn die Anlage nicht besteht?

Wir sagen Ihnen genau, woran es liegt. In rund 90 % der Fälle beheben wir den Mangel direkt vor Ort – dann bekommen Sie die Bescheinigung ohne zweiten Termin.

Was kostet die Gasprüfung?

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht: Berechnet wird die Zeit, die die Prüfung an Ihrem Fahrzeug braucht. Schreiben Sie uns kurz, um welches Fahrzeug es geht.

Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?

Ja, auf Wunsch – für eine Pauschale von 50 €.

Reden wir über

Sagen Sie uns kurz, wie Sie reisen – wir sagen Ihnen ehrlich, was Sie dafür brauchen. Und was nicht.